Sozialrecht

Wir beraten und vertreten Sie fachkundig bei Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Das Sozialrecht ist fast ausschließlich im Sozialgesetzbuch I-XII geregelt und beschäftigt sich unter anderem mit den Teilbereichen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Arbeitsförderung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe

Neben dem Sozialgesetzbuch gibt es noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, wie etwa:

  • das Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)
  • das Elterngeldgesetz
  • das Unterhaltsvorschussgesetz
  • das Wohngeldgesetz
  • das Beratungshilfegesetz
  • die Kurzarbeiter- und Winterausfallgeldverordnung
  • die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 SGB I ist es Aufgabe des Sozialrechts, dazu beizutragen,

„ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden und auszugleichen.“

Ist das in der Praxis tatsächlich immer so ????

Wir helfen Ihnen.

Susan Heydorn Rechtsanwältin, Partner
Susan Heydorn
Rechtsanwältin, Partner