Bau- und Architektenrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die vertrauensvolle rechtliche Beratung und Vertretung sowohl von Auftraggebern als auch Auftragnehmern bei der Vorbereitung, Durchführung und Beendigung von Bauvorhaben einschließlich der Mangelbeseitigung. Hierzu arbeiten wir eng mit ausgewählten Bausachverständigen zusammen.
Wir können Ihnen auf Grund unserer langjährigen praktischen Erfahrung Möglichkeiten zur effizienten Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufzeigen.
Eine frühzeitige Inanspruchnahme unseres Dienstleistungsangebotes bereits bei der Gestaltung bzw. Überprüfung von Verträgen kann Ihre Rechtsposition wesentlich stärken und zugleich das wirtschaftliche Risiko bei eventuell auftretenden Streitigkeiten minimieren.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden folgende Bereiche:
- Erarbeitung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (Klauselkontrolle)
- Rechtzeitige Sicherung von Vergütungsansprüchen
- Beratung zu Haftungsrisiken – Möglichkeiten vertraglicher Beschränkung
- Prüfung der Formalien von Kündigungen/Fristsetzungen wegen Schlechterfüllung
- Feststellung und Sicherung von Baumängeln bzw. des Bautenstandes (z.B. Selbständiges Beweisverfahren)
- Unterstützung bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen
- Effektive gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen