Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie fachkundig in Ihren familienrechtlichen, kindschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Errichtung eines Ehevertrages, der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und des Umgangs- und Sorgerechts.
Sie wollen sich scheiden lassen ?
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin und lassen Sie sich zu folgenden Problemkreisen beraten:
- Trennung und Scheidung
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausratsteilung
- Wohnungszuweisung
- Unterhaltsansprüche
- Kindesumgang
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Ausbildungsunterhalt
- Eltern-Kind-Umgang
- Großeltern-Kind-Umgang/Gemeinsames Sorgerecht
- Alleinsorge
Sie wollen Ihr Vermögen im Falle einer Trennung oder Scheidung sichern ?
Wir beraten Sie fachkundig und unterstützen Sie bei der Errichtung eines Ehevertrags. In einem Ehevertrag sind typischerweise folgende Problematiken geregelt:
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Güterstandsvereinbarungen
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
- Unterhaltsvereinbarungen
Sie haben ein Kind und sind mit dem Elternteil des Kindes nicht verheiratet ?
Wir beraten und vertreten Sie fachkundig in folgenden Angelegenheiten:
- Unterhalt des nicht verheirateten Elternteils, bei dem das gemeinsame Kind lebt
- Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
- Abstammungsfragen
Es kann hier nur eine allgemeine Darstellung der Schwerpunkte gegeben werden. Diese ist nicht umfassend und kann im Einzelfall auch nicht entscheidend sein. Wir empfehlen Ihnen immer das persönliche Gespräch, damit eventuell zusätzlich auftretende Fragen direkt erläutert werden können.