• Integrationsamt

    Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt)" nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine Behörde in Deutschland, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX) erfüllt. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen der Länder wahrgenommen.