• Heimarbeitnehmer

    Unselbständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verfügung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (rote) „bindende Festsetzungen“ als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes Stück, in Ausnahmefällen auch durch Spezial-Tarifverträge, bestimmt. Staatliche Entgeltprüfer (Gewerbeaufsichtsämter – staatliche Ämter für Arbeitsschutz) überwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.

    Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Gleichwohl ist seine Arbeit prinzipiell nach gleichen Grundsätzen wie bei Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sozialversicherungspflichtig.

    Selbständige Heimarbeit ist in Abgrenzung dazu unabhängig von einem Arbeitgeber. Diese kann ein Kunde in Auftrag geben. Wenn Heimarbeit ohne feste Bestellung oder bestimmten Auftrag auf eigene Rechnung ausgeführt wird, spricht man von Hausgewerbetreibenden. Diese bieten ihre Produkte oder Dienstleistung entweder selbst oder über Verkaufsorganisationen (im Network-Marketing) an.