• Aufhebungsvertrag

    Durch einen Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) wird ein Schuldverhältnis einvernehmlich beendet. Darüber hinaus werden in dem Aufhebungsvertrag oft auch weitere Modalitäten geregelt, die im Zusammenhang mit der Beendigung stehen. Der Aufhebungsvertrag als zweiseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses unterscheidet sich von der Kündigung als einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Aufhebungsverträge sind insbesondere im Bereich des Arbeitsrechtes verbreitet, da dort Kündigungsfristen und Kündigungsschutzregeln existieren.